Bau- und Architektenrecht

Unter Bau- und Architektenrecht als einem Teil des Immobilienrechts soll – eingrenzend – nur das private Bau- und Architektenrecht verstanden werden.

 

Dieses umfasst generell die Rechtsbeziehungen der mit der Planung und Durchführung eines Bauwerkes Beteiligten einschließlich der Bauherren untereinander. Erfasst werden Rechtsverhältnisse zwischen (auch öffentlichen) Bauherren, Planern (Architekten, Sonderfachleute wie z. B. Vermessungsingenieure, Haustechnikingenieure), Bauunternehmen und anderen Baubeteiligten.

 

Bereits in der Vielzahl der Beteiligten zeigt sich die Komplexität dieses Rechtsgebiets. Hinzu kommt das vielfache Zusammenspiel bautechnischer Vorgänge und rechtlicher Gesichtspunkte, insbesondere in der baubegleitenden Rechtsberatung und der forensischen Tätigkeit, sowie viele Schnittstellen zu anderen Rechtgebieten, wie dem öffentlichen Bauurecht, dem Vergaberecht oder dem Versicherungsrecht.

 

Bekannt und berüchtigt ist insbesondere das private Baurecht für seine überlangen, kostspieligen und im Ergebnis oft ernüchternden gerichtlichen Auseinandersetzungen.  Manchmal lassen sich diese nicht vermeiden. Oft jedoch kann eine gerichtliche Auseinandersetzung durch eine rechtlich sorgfältige und vorausschauende Vertragsgestaltung in engem Zusammenspiel mit den technischen Entscheidungsträgern und eine baubegleitende Rechtsberatung vermieden werden.

 

Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bin ich bestens mit der Gestaltung entsprechender Verträge (Einheitspreisverträge, Pauschalpreisverträge, Generalunternehmerverträge, Einzelgewerkverträge, Bauträgerverträge, Architektenverträge etc.), der baubegleitenden Rechtsberatung wie auch der Prozessführung und deren baurechtlichen Besonderheiten vertraut. Ferner verfüge ich auch über notwendigen Spezialkenntnisse in den rechtlichen Schnittstellen, z.B. zum Vergaberecht oder dem Versicherungsrecht, so dass stets eine fachlich fundierte gesamtheitliche Betreuung von Bauvorhaben gewährleistet wird.