Immobilienrecht
Das Immobilienrecht ist ein sehr breit angelegtes Rechtsgebiet.
Immobilienrecht ist zunächst Grundstücksrecht und umfasst damit den Erwerb, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken. Damit zusammenhängend ist Teil des Immobilienrechts auch die Immobilienfinanzierung, primär somit die rechtlichen Fragen zu Darlehen, Sicherheiten (insbesondere Grundpfandrechte wie Grundschuld und Hypothek) oder anderen Finanzierungsformen. Soll auf einem Grundstück erst noch ein Gebäude errichtet werden, ist ein weiterer Bestandteil des Immobilienrechts das Bau- und Architektenrecht wie auch das Bauträgerrecht und einhergehend das gesamte juristische Bauprojektmanagement. Eigentumswohnungen unterliegen wiederum eigenen speziellen Regelungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Soll eine Immobilie vermietet werden, ist Teil des Immobilienrechts auch das Mietrecht. Nicht zuletzt relevant ist die Verwaltung der Immobilie, d.h. die rechtlichen Fragen rund um die Hausverwaltung bzw. das sog. Facility Management sowie die rechtlichen Fragen und Notwendigkeiten rund um die Versicherung einer Immobilie.
Das Immobilienrecht ist somit nur schwer zu überschauen. Demgegenüber zählen Immobilien nach wie vor zu den wichtigsten Vermögenswerten von Privatpersonen wie auch Unternehmen. Aus diesem Grunde ist gerade im Vorfeld von wesentlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit einer Immobilie eine gesamtheitliche rechtliche Beratung anzuraten.
Ich bin bereits seit mehreren Jahren in sämtlichen genannten Bereichen des Immobilienrechts tätig und kann Ihnen eine Beratung "aus einer Hand" bieten - vom Kauf einer Eigentumswohnung bis hin zur rechtlichen Betreuung ganzer Immobilienportfolios.
Meine bestehende Expertise wird durch den Fachanwaltstitel für Bau- und Architektenrecht aber auch durch den Nachweis der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwaltstitel im Miet- und Wohnungseigentumsrecht bestätigt.