Mietrecht

Eng mit dem Immobilienrecht verbunden ist das Mietrecht und dabei zum einen das Wohnraummietrecht und zum anderen das gewerbliche Mietrecht.

 

Das Mietrecht wird durch den außenstehenden Betrachter oft in Form einer Vielzahl gerichtlicher Auseinandersetzungen und langwieriger Streitigkeiten wahrgenommen. Selbst die Medien wie z.B. die Tagesschau berichten in regelmäßigen Abständen über aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) im Mietrecht.

 

Die Vielzahl an rechtlichen Auseinandersetzungen im Mietrecht ist oft auf eine juristisch fehlerhafte und/oder unzureichende Ausgestaltung von Mietverträgen zurückzuführen. Selbst bei größeren gewerblichen Mietobjekten zeigt sich in der Praxis oft, dass Musterverträge verwendet und falsch ausgefüllt werden oder aber als Mietvertrag ein Extrakt zahlreicher Google-Suchen verwendet wird. Dies im Streitfall oft mit fatalen Folgen.

 

Ziel meiner Beratung ist es daher, meinen Mandanten einen juristisch einwandfreien Mietvertrag, sei es für Wohnraum, gewerblich genutzte Objekte oder ganze Immobilienportfolios (z.B. Fachmarkzentrum) auszuarbeiten. Damit ist für meine Mandanten ein verlässliche juristische Grundlage für ein nahezu reibungsloses Mietverhältnis gelegt die meine Mandanten vor späteren - möglicherweise finanziell schwerwiegenden - Rechtsverlusten bewahrt.

 

Ferner bewerte ich für meine Mandanten rechtliche Risiken aus bereits bestehenden Mietverträgen und übernehme bei Immobilienverkäufen die Immobilien-Due Diligence. Selbstverständlich berate ich meine Mandanten auch in Fragen der (nachträglichen) Optimierung von Mietverträgen, so z.B. zur Beseitigung von Risiken, die sich aus der Immobilien-Due Diligence ergeben haben.

 

Gerne betreuen ich für meine Mandanten auch gesamtheitlich das Mietvertragsmanagement einzelner Immobilien oder Immobilienportfolios. In der Projektentwicklung kann ich meine Mandanten aufgrund der gesamtheitlichen Fachkenntnisse im gesamten Immobilienrecht optimal auch in den rechtlichen Schnittstellen (z.B. Gebäudetechnik und Umlage der Betriebskosten) und bei der Vermietung von Spezialimmobilien (z.B. Laborflächen) beraten.

 

Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich sein, übernehme ich selbstverständlich auch die Prozessführung.

 

Ich verfüge über die theoretische Ausbildung zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und kann auf eine langjährige Erfahrung in den vorgenannten Bereichen des Mietrechts zurückblicken.