Vergaberecht

Das Vergaberecht ist eines der komplexesten Rechtsgebiete.

 

Unter dem Vergaberecht sind die Regeln und Vorschriften zu verstehen, die dem Staat, seinen Behörden und Institutionen eine bestimmte Vorgehensweise beim Einkauf von Gütern und Leistungen vorschreiben.

 

Das deutsche Vergaberecht ist traditionell zunächst ein spezieller Bestandteil des Haushaltsrechts. So finden sich im Haushaltsgrundsätzegesetz, in der Bundes- wie auch in den Landeshaushaltsordnungen der Länder und regelmäßig in den Haushaltsordnungen der öffentlich-rechtlichen Körperschaften entsprechende Regelungen. Ziel dieser Regelungen ist die Sicherstellung der wirtschaftlichen Verwendung der Haushaltsmittel, d.h. letztlich dem Geld der Steuerzahler.

 

Wird bei einem öffentlichen Auftrag ein bestimmtes Auftragsvolumen überschritten (sog. Schwellenwerte) ist neben dem deutschen Vergaberecht auch das europäische Vergaberecht anzuwenden. Das europäische Vergaberecht ist Teil des europäischen Wettbewerbsrechts, welches innerhalb der Europäischen Union zur Sicherstellung des europäischen Wettbewerbs und damit der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes anzuwenden ist.

 

Im Gegensatz zum deutschen Vergaberecht sieht das europäische Vergaberecht auch ein gesetzlich geregeltes Rechtsschutzsystem vor, welches durch den deutschen Gesetzgeber in den §§ 97 ff. GWB in nationales Recht umgesetzt worden ist. Zuständig sind dabei erstinstanzlich die sog. Vergabekammern der Länder für öffentliche Aufträge der Länder bzw. die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, zweitinstanzlich das jeweilige Oberlandesgericht.

 

Bereits dieser kurze Überblick verdeutlicht die Komplexität des Vergaberechts. Erschwerend kommt hinzu, dass das Vergaberecht fast immer sehr komplexe technische Sachverhalte beinhaltet, wie z.B. bei der Vergabe von Bauleistungen. Ein regelmäßig bestehender Zeitdruck innerhalb eines Vergabeverfahrens wie auch im Rahmen der Durchführung von Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern bzw. den Oberlandesgerichten zwingt zudem oft zu kurzfristigen Entscheidungen. Fehler innerhalb von Vergabeverfahren können zudem fatale Folgen nach sich ziehen.

 

Das Vergaberecht stellt damit höchste Ansprüche an die juristische Beratung von öffentlichen Auftraggebern wie auch von Auftragnehmern.

 

Ich bin bereits seit mehreren Jahren mit dem Vergaberecht befasst und verfüge über eine fundierte Praxiserfahrung in der vergaberechtlichen Beratung wie auch in der Vertretung von öffentlichen Auftraggebern wie auch Auftragnehmern vor den Vergabekammern und den Oberlandesgerichten. Untermauert wird diese Expertise durch ein ausgeprägtes technisches Verständnis auch für komplexe technische Sachverhalte.